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   BGH, 08.04.1964 - 2 StR 504/63   

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https://dejure.org/1964,5628
BGH, 08.04.1964 - 2 StR 504/63 (https://dejure.org/1964,5628)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1964 - 2 StR 504/63 (https://dejure.org/1964,5628)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1964 - 2 StR 504/63 (https://dejure.org/1964,5628)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 08.04.1964 - 2 StR 504/63
    Da nicht auszuschließen ist, daß die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung die Höhe der ausgesprochenen Strafen beeinflußt hat, ist auf die Revision der Staatsanwaltschaft der gesamte Strafausspruch aufzuheben (vgl. RGSt 73, 81 und BGHSt 7, 101).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1964 - 2 StR 504/63
    Auch sein von ihm erwogener Wegzug von Köln ist als ungewisse Aussicht und bloß bedingte Möglichkeit, ihn künftig vor Straftaten zu bewahren, nicht genügend, um von der Anordnung abzusehen (vgl. BGHSt 1, 66).
  • BGH, 19.11.1953 - 4 StR 488/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1964 - 2 StR 504/63
    Dies reicht nach ständiger Rechtsprechung nicht aus, um von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen (vgl. BGH Urteil vom 19. November 1953 - 4 StR 488/53 und vom 26. November 1957 - 1 StR 524/57).
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 524/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1964 - 2 StR 504/63
    Dies reicht nach ständiger Rechtsprechung nicht aus, um von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen (vgl. BGH Urteil vom 19. November 1953 - 4 StR 488/53 und vom 26. November 1957 - 1 StR 524/57).
  • RG, 09.01.1939 - 2 D 675/38

    Ist die Strafe versehentlich nicht dem § 20 a Abs. 1 StGB. entnommen und das

    Auszug aus BGH, 08.04.1964 - 2 StR 504/63
    Da nicht auszuschließen ist, daß die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung die Höhe der ausgesprochenen Strafen beeinflußt hat, ist auf die Revision der Staatsanwaltschaft der gesamte Strafausspruch aufzuheben (vgl. RGSt 73, 81 und BGHSt 7, 101).
  • BGH, 21.05.1968 - 2 StR 186/68

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Zufahren auf einen Polizeibeamten - Voraussetzungen

    Ist die Wahrscheinlichkeit späterer Rechtsbrüche zu bejahen, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht deshalb abgesehen werden, weil, etwa im Hinblick auf Art und Dauer der verhängten Strafe, die Möglichkeit einer Besserung des Täters besteht BGH, Urteile vom 19. November 1953 - 4 StR 488/53 -, vom 8. April 1964 - 2 StR 504/63 - und vom 15. November 1966 - 5 StR 525/66 - Dies hat das Schwurgericht offenbar übersehen.
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